AGB

Geschäftsbedingungen der DELPHIN Installationen KG

Delphin GWH Installationen KG
AGB

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen uns und unseren Kunden für sämtliche Rechtsgeschäfte, die im Rahmen unseres Gewerbeumfanges angebahnt und abgeschlossen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden finden auf Rechtsgeschäfte, bei denen wir zur Leistungserbringung im Rahmen unseres Gewerbes verpflichtet sind, keine Anwendung.
2. Kundendaten Der Kunde verpflichtet sich bei der Anbahnung und dem Abschluss eines Rechtsgeschäftes seinen Namen, seine Firma, seine Rechtsform, seine Anschrift und die Kontaktdaten sowie die Ermächtigung zur Auftragserteilung offenzulegen.
Die personenbezogenen Daten werden zur Begründung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert, verarbeitet und verwaltet.
3. Angebote und Kostenvoranschläge Angebote sind unverbindlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages erfolgt stets entgeltlich. Bei Auftragserteilung im Umfang des Kostenvoranschlages ist für den Kostenvoranschlag kein Entgelt zu entrichten.
4. Preise Preisangaben und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisangaben und Entgelte in Kostenvoranschlägen sind verbindlich, wenn zeitnahe der Vertragsabschluss erfolgt und innerhalb von zwei Monaten mit der Leistungserbringung zu beginnen ist.
5. Zahlung Ein Drittel des Entgeltes ist bei Vertragsabschluss, ein weiteres Drittel bei Leistungsbeginn
der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. Beihungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden zurückzuhalten. Für den Fall des Verzuges gelten gemäß § 456 UGB 9,2 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz als vereinbart.
6. Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergeben Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir sind berechtigt zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware zum Zwecke der Rückholung zu betreten.
7. Mitwirkungspflicht des Kunden Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.
Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, liegt keine mangelhafte Leistungserbringung vor bzw. ergibt sich daraus keine von uns verschuldete Schadenszufügung.
Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf eine kosten ranner kunde hat auf kosten erforderliche Energie und Wasser zur Verfügung zu stellen.
8. Leistungserbringung Die Leistungsausführung erfolgt gemäß dem Vertragsabschluss. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfanges sind schriftlich zu beauftragen und gesondert zu bezahlen. Bei einer Abänderung und Ergänzung des Auftrages verlängern sich die Lieferund Leistungsfristen um einen angemessenen Zeitraum. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn die Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
9. Annahmeverzug Bei einem Annahmeverzug des Kunden während einer Frist von 14 Tagen sind wir berechtigt die Teillieferung bzw. Teilleistung in Rechnung zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Angelieferte Ware kann auf Kosten des Kunden gelagert werden. Im Falle des berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des offenen Auftragswertes zuzüglich der MWSt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen.
10. Gewährleistung Es gelten die Bestimmungen des gesetzlichen Gewährleistungsrechtes.
Als Zeitpunkt der Übergabe gilt mit dem Fertigstellungszeitpunkt, wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Behauptet der Kunde Mängel, sind uns zumindest zwei Versuche zur Mängelbehebung einzuräumen. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet die entstandenen Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit zu ersetzen.
11. Haftung Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
12. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Es treten an ihre Stelle Ersatzregelungen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
13. Rechtsanwendung Es gilt österreichisches Recht. Der Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern diese ihren Wohnsitz im Inland haben, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz hat.